Informationen zum Thema Coronavirus und mögliche Auswirkungen für Córdoba-Reisen

Informationen 2021 finden Sie hier

2020

28. Dezember

Die Präsidentin Andalusiens gab heute bekannt, dass es aus aktueller Sicht nicht notwendig ist, die derzeit geltenden Maßnahmen für die Feierlichkeiten zu Silvester und Neujahr zu verschärfen.

Damit bleibt die Öffnung von Restaurants und Bars Silvester bis 1 Uhr morgens erlaubt. Sowohl an diesem Tag als auch am 1. Januar sind Treffen mit bis zu zehn Personen zulässig.

Die Regionsverwaltung informierte heute, dass in den andalusischen Provinzen Malaga und Granada insgesamt fünf Fälle des britischen Coronavirus-Stammes entdeckt wurden.

17. Dezember

Heute Nacht um 0 Uhr tritt in ganz Andalusien die zweite Phase der Erleichterungen in Kraft. Das bedeutet:

- Mobilität zwischen den acht Provinzen Andalusiens ist erlaubt.
- Die nächtliche Ausgangssperre gilt jetzt von 23:00 bis 06:00 Uhr.
- Die Verlängerung der Öffnungszeiten in der Gastronomie, und zwar bis 18.00 Uhr sowie abends zusätzlich von 20.00 bis 22.30 Uhr. Cafés dürfen auch zwischen 18.00 und 20.00 Uhr öffnen, jedoch keine alkoholischen Getränke anbieten.

14. Dezember

Am Freitag, 18.Dezember, öffnet die Mezquita wieder für touristische Besuche.

10. Dezember

Heute Nachmittag wurden die neuen Maßnahmen und Beschränkungen für die kommenden Wochen einschließlich Weihnachten angekündigt. Diese Maßnahmen treten am Samstag, dem 12. Dezember, in Kraft. Sie sind in zwei Phasen unterteilt.

Die erste Phase dauert vom Samstag, 12. Dezember, bis Donnerstag, 17. Dezember. Die zweite Phase betrifft sodann den Zeitraum bis zum 10. Januar 2021.

Während der ersten Phase:

- Das Gastgewerbe darf (wie bisher) bis 18 Uhr öffnen.
- Die Ausgangssperre gilt (wie bisher) von 22 bis 6 Uhr.
- Verkehr zwischen Gemeinden innerhalb derselben Provinz ist zulässig.
- Läden dürfen bis 21 Uhr öffnen.

Während der zweiten Phase:

- Das Gastgewerbe kann seine Öffnungszeiten ausdehnen. Während dieser Phase darf bis 18 Uhr sowie von 20 bis 22.30 Uhr geöffnet sein.
- Die Ausgangssperre gilt von 23 bis 6 Uhr.
- Verkehr zwischen den andalusischen Provinzen ist erlaubt.
- Der Handel kann uneingeschränkt zu den üblichen Zeiten eröffnet werden.

Zusätzlich und im Einvernehmen mit dem Gesundheitsministerium gilt Folgendes zwischen dem 23. Dezember und dem 6. Januar 2021:

- Die Ein- und Ausreise nach und von Andalusien ist für die Familienangehörige gestattet.
- Am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar dürfen sich maximal 10 Personen in einem Haushalt treffen. Für den restlichen Zeitraum beträgt die Höchstzahl 6 Personen.
- Es wird empfohlen, dass an Familientreffen nicht mehr als zwei Hausstände teilnehmen sollten.
- Sowohl an Heiligabend als auch an Silvester beginnt die Ausgangssperre erst um 01.30 Uhr.

Weitere wichtige Maßnahmen:

- Ab dem 18. Dezember wird das Skigebiet Sierra Nevada eröffnet.
- Zu Weihnachten müssen die Bars am Nachmittag schließen.

23. November

Ab heute ist für Einreisende aus Risikogebieten die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test muss innerhalb den letzten 72 Stunden durchgeführt worden sein. Passagiere, die ohne ein solches Testergebnis einreisen, können mit einer Geldstrafe belegt werden.

11. November

Ab heute bis auf weiteres ist die Moschee-Kathedrale von Córdoba für Touristen geschlossen.

8. November

Um die Verbreitung von Covid19 einzudämmen, treten am Dienstag, dem 10. November, neue Mobilitätsbeschränkungen in Andalusien in Kraft. Zu den angekündigten Maßnahmen gehören:

das Verbot aller nicht wesentlichen Aktivitäten ab 18.00 Uhr in ganz Andalusien, außer in Granada, wo bereits noch strengere Beschränkungen gelten,

die Sperrstunde wird von 22 Uhr bis 7 Uhr verlängert,

Andalusiens Ein- und Ausreiseverbot wird noch mindestens zwei Wochen andauern,

Abriegelung aller Gemeinden Andalusiens,

Schließung von Universitäten; Vorlesungen erfolgen elektronisch. Der Unterricht in Schulen und Instituten erfolgt weiterhin als Präsenzunterricht,

Die neuen Maßnahmen treten am kommenden Dienstag, den 10. November um 00:00 Uhr in Kraft und gelten bis zum 23. November.

Zur besseren Information gibt es eine interaktive Karte, auf der die in jeder Gemeinde geltenden Maßnahmen eingesehen werden können: https://www.mapacovid.es

3. November

Der Bürgermeister von Córdoba gab heute bekannt, dass die coronabedingten Beschränkungen auf die von der Junta de Andalucía festgelegte Alarmstufe 4 angehoben werden. Dies bedeutet:

Denkmäler und Museen sowie andere kulturelle Einrichtungen dürfen nur noch 65Prozent ihrer Kapazität anbieten

Gruppenbesuche sind auf höchstens 10 Personen einschließlich Führer beschränkt

In Hotels und Restaurants beträgt die zulässige Kapazität 30 % in Innenräumen sowie 75 % in Außenbereichen

Sonstige gewerbliche Einrichtungen mit Publikumsverkehr dürfen nur 50 % ihrer Kapazität anbieten

Im öffentlichen Verkehr beträgt die zulässige Kapazität 50 % für stehende Fahrgäste. Zwischen sitzenden Fahrgästen muss ein Sitz frei bleiben.

Öffentliche Parks und Gärten, Spielplätze und Erholungsgebiete bleiben zwischen 21 Uhr und 6 Uhr geschlossen.

Turnhallen reduzieren ihre Kapazität auf 40 %. Sportwettkämpfe und Trainingseinheiten finden ohne Zuschauer statt.

An Bestattungen dürfen höchstens 6 Personen in geschlossenen Räumen bzw. 15 Personen im Freien teilnehmen.

An zivilen und religiösen Zeremonien dürfen höchstens 30 Personen teilnehmen. Bei Banketten sind maximal 30 Personen in Innenräumen bzw. 50 Personen im Freien erlaubt.

Kinos, Theater und Auditorien dürfen nur 40% ihrer Kapazität anbieten.

Alle von der Stadt Cordoba organisierten institutionellen Veranstaltungen einschließlich Partys, Festen, Pilgerfahrten und dergleichen sind ausgesetzt.

Die Cajasur Foundation gab heute außerdem bekannt, den beliebten Wettbewerb um die schönste Weihnachtskrippe in diesem jahr ausfallen zu lassen. Er wird erst im Dezember 2021 wieder stattfinden.

28. Oktober

Neue Beschränkungen für die Autonome Gemeinschaft Andalusien:

Um die Ausbreitung von Covid-19 einzudämmen, werden die Grenzen Andalusiens vorübergehend für den Reiseverkehr geschlossen. Es ist verboten, nach Andalusien ein- oder auszureisen. Darüber hinaus sind die Provinzen Granada, Jaén und Sevilla sowie die Region Antequera in Malaga geschlossen.

In der Provinz Córdoba ist die Mobilität an allen Orten im südlichen Teil der Provinz eingeschränkt. Diese Maßnahme betrifft insbesondere die folgenden Orte:

Aguilar de la Frontera
Almedinilla
Baena
Benamejí
Cabra
Carcabuey
Castro Del Río
Doña Mencía
Encinas Reales
Espejo
Fernán Núñez
Fuente-Tójar
Iznájar
Lucena
Luque
Montalbán
Montemayor
Montilla
Monturque
Moriles
Nueva Carteya
Palenciana
Puente Genil
Priego de Córdoba
La Rambla
Rute
Santaella
Zuheros

Die angekündigten Maßnahmen treten an diesem Freitag, dem 30. Oktober, ab 0 Uhr in Kraft und gelten bis zum 9. November.

Darüber hinaus gilt die von der spanischen Regierung festgelegte Ausgangssperre zwischen 23 und 6 Uhr. Gasronomiebetriebe müssen um 22:30 Uhr schließen.

25. Oktober

Der Präsident der Regierung Spaniens, Pedro Sánchez, hat heute einen neuen Alarmzustand beschlossen. Damit gilt eine nächtliche Ausgangssperre in ganz Spanien außer auf den Kanarischen Inseln. Ebenso werden Ansammlungen von Menschen auf maximal sechs Personen beschränkt, die nicht zusammenleben. Reisen zwischen den autonomen Gemeinschaften des Landes sind eingeschränkt.

Der Alarmzustand tritt heute Nachmittag in Kraft. Die anfängliche Dauer beträgt fünfzehn Tage und das Enddatum ist am 9. November 2020 um 00:00 Uhr.

23. Oktober

Ab Sonntag, 25. Oktober gilt für zunächst 14 Tage eine Reihe von Beschränkungen in der Hauptstadt Córdoba, um die Ausbreitung des Coronavirus zu stoppen.

Diese Maßnahmen umfassen:

  • Reduzierung der zulässigen Kapazität für Aktivitäten, Dienstleistungen und Einrichtungen auf fünfzig Prozent.
  • Schließung von Einrichtungen spätestens um 22 Uhr (Sperrstunde)
  • In Restaurants und Bars ist die Bedienung an Bar/Theke verboten; die Anzahl der Personen, die zusammen an einem Tisch sitzen dürfen, ist auf sechs begrenzt (sowohl in Innenräumen als auch im Freien).
  • Die Verwendung von Masken in Restaurants ist jederzeit verpflichtend, außer beim Essen und Trinken.
  • Aktivitäten in Parks und Gärten sind verboten. Ebenso sind die Spielplätze für die öffentliche Nutzung gesperrt.
  • Gruppensportarten sind auf sechs Personen begrenzt.
  • Märkte finden nicht statt.

6. Oktober

Die andalusische Regionalverwaltung gab heute bekannt, dass sie die Ein- und Ausreise von Menschen in der Stadt Almodóvar del Río beschränken wird. Mit 1.322 Coronavirus-Fällen pro 100.000 Einwohner ist diese Stadt die erste Gemeinde in der Provinz Córdoba, die von einem neuen Lockdown betroffen ist. Ebenfalls Restriktionen gibt es in den Städten Casariche (Sevilla) und Linares (Jaén).

Die Maßnahme tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der Junta de Andalucía veröffentlicht wurde und gilt für zunächst 10 Tage.

30. September

Die Stadtverwaltung von Córdoba hat die für die Vorweihnachtszeit geplante Licht- und Soundshow in der Straße Cruz Conde abgesagt. Beschlossen wurde auch, dass der Umzug zu Ehren der Heiligen Drei Könige 2021 nicht stattfindet.

1. September


Die Regierung von Andalusien beschließt verschiedene Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung und Übertragung von Covid-19 zu verringern. Hier sind die wichtigsten Vorschriften:

Schließung von Stränden von 21:30 bis 7:00 Uhr (in dieser Zeit sind auch Angeln und andere Aktivitäten verboten; Gastronomie am Strand ist ebenfalls von dieser Maßnahme betroffen).

Reduzierung der Teilnehmerzahl bei Hochzeiten und anderen Veranstaltungen auf maximal 150 Personen im Freien bzw. 100 Personen im Innenbereich. Es ist zu beachten, dass es bei diesen Veranstaltungen keine Bar und dergleichen geben darf, da die Teilnehmer an Tischen mit bis zu zehn Personen sitzen müssen. Die Feier muss spätestens um 1:00 Uhr enden.

Kongresse, Konferenzen, Messen und anderen Massenveranstaltungen dürfen nur mit höchstens 75% ihrer Kapazität stattfinden. Die Verwendung einer Maske und Händehygiene sind verpflichtend. Veranstaltungen müssen um 1:00 Uhr enden und eine Besetzung von mehr als zehn Personen pro Tisch ist nicht zulässig.

Große Veranstaltungen mit mehr als 200 Teilnehmern in geschlossenen Räumen bzw. 300 Teilnehmern im Freien erfordern eine vorherige Risikostudie der Gesundheitsbehörden. Dies gilt auch für Kinos, Theater, Festivals, Kongresse oder Sportveranstaltungen.

Animationsaktivitäten oder Veranstaltungen in touristischen Unterkünften sind auf maximal 15 Personen begrenzt. Sie sollten vorzugsweise im Freien durchgeführt werden, wobei der Sicherheitsabstand und die Verwendung einer Maske stets zu beachten sind.

Touristische Aktivitäten haben eine maximale Teilnehmerzahl von 30 Personen.

Die Aktivitäten, die mit einem Reiseleiter durchgeführt werden, sind auf 20 Personen begrenzt.

14. August

Die spanische Regierung kündigt die Schließung von Nachtclubs und Bars an. Verboten wird auch das Rauchen in der Öffentlichkeit, wenn ein Sicherheitsabstand von zwei Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden kann.

11. Juli

Ab Montag, 13. Juli gilt in ganz Andalusien eine ausnahmslose Maskenpflicht.

01. Juli

Ab heute ist die Grenze zwischen Spanien und Portugal wieder uneingeschränkt geöffnet.


22.06.2020

Der seit März geltende Alarmzustand ist beendet. Reisen in Spanien sind wieder ohne Beschränkungen möglich.

14.06.2020

Die spanische Regierung hat angekündigt, dass bereits am 21. Juni die Grenzen für Einreisen aus den Ländern des Schengen-Raums geöffnet werden, mit Ausnahme von Portugal, das am 30. Juni erfolgen wird.

12.06.2020

Allmählich kehrt wieder Leben zurück: Restriktionen wurden schrittweise gelockert, Sehenswürdigkeiten und öffentliche Einrichtungen öffnen wieder. Voraussichtlich ab Juli - wenn sich die positive Entwicklung der pandemischen Situation weiter fortsetzt wie bisher - wird auch Reisen wieder ohne größere Beschränkungen möglich sein.

19.05.2020

Einreisen nach Spanien sollen wieder unkompliziert möglich werden. Allerdings müssen Reisende sich vorerst weiterhin in eine Quarantäne begeben. Die Beschränkungen sollen voraussichtlich zum 30.06.2020 aufgehoben werden. Die endgültige Entscheidung hängt vom weiteren Verlauf des Pandemie-Geschehens ab.

12.05.2020

Ab Freitag, 15. Mai, müssen alle Reisenden, die aus dem Ausland nach Spanien kommen, eine 14-tägige Quarantäne. Sie dürfen ihre Unterkunft nur verlassen, um Lebensmittel zu kaufen, in die Apotheke oder zum Arzt zu gehen. Dabei sollte stets eine Maske getragen werden. Diese Maßnahme gilt für die Dauer des Alarmzustands.

06.05.2020

Mit der Genehmigung des Kongresses verlängert die spanische Regierung den geltenden Alarmzustand um weitere zwei Wochen, und zwar bis zum Sonntag, dem 24. Mai.

21.04.2020

Die Stadtverwaltung teilt heute mit, dass die Feria, die eigentlich auf den Herbst verschoben werden sollte, in diesem Jahr nicht stattfinden wird.

13.04.2020

Wegen der gegenwärtigen durch die Pandemie des Coronavirus Covid-19 verursachten allgemeinen Situation hat die Stadtverwaltung von Córdoba die Austragung des diesjährigen Internationalen Guitarrenfestivals abgesagt, das vom 2. bis 11. Juli geplant war. Ebenfalls wurde das für den 20. Juni geplante Event Noche Blanca del Flamenco (Flamenconacht) verschoben. Der neue Termin wird sobald wie möglich bekanntgegeben.

04.04.2020

Die spanische Regierung hat den Alarmzustand bis zum 26. April verlängert. Demgemäß bleiben die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen weiter bestehen.

28.03.2020

Der neue Termin für die Feria de Mayo soll nun vom 17. bis 25. Oktober 2020 sein. Ein entsprechender Vorschlag wurde von den Organisatoren der Stadtverwaltung unterbreitet.

25.03.2020

Die Stadtverwaltung von Córdoba kündigte heute an, dass die Maikreuze in diesem Jahr nicht stattfinden werden. Das Patios-Festival und die Ferie de Mayo werden auf einen späteren Zeitpunkt ab September verschoben.

22.03.2020

Die spanische Regierung hat heute den bestehenden Alarmzustand und die damit verbundenen Beschränkungen für mindestens 15 Tage verlängert. Das neue Datum der Aufhebung wird auf den 11. April festgelegt.

20.03.2020

Als Reaktion auf die Ausweitung des Coronavirus wurde heute das Weinfest Cata del Vino abgesagt, das vom 22. bis 26. April 2020 geplant war.

Die Spanische Regierung kündigt die vorübergehende Schließung sämtlicher Übernachtungseinrichtungen an. Diese Maßnahme muss in spätestens einer Woche umgesetzt sein.

18.03.2020

Córdoba scheint bisher recht glimpflich durch die Corona-Krise zu kommen. Aktuell werden in der Provinz 78 Infektionen gemeldet. Das öffentliche Leben ist unterdessen weitgehend zum Stillstand gekommen.

16.03.2020

Die Spanische Regierung hat heute angekündigt, dass ab Mitternacht die Spanischen Landgrenzen zur Einreise geschlossen werden. Danach soll nur noch die Einreise für spanische Staatsbürger, Nichtspanier, die ihren Hauptwohnsitz in Spanien haben, und Berufspendler möglich sein. Von dieser Maßnahme nicht betroffen sind die Grenzen zu Gibraltar und Andorra.


15.03.2020

Ab Montag, dem 16.03.2020, wird praktisch das gesamte öffentliche Leben in ganz Spanien zum Erliegen kommen. Die Regierung erklärte einen so genannten “Alarmzustand” und verhängte eine landesweite Ausgangssperre, die Montag um 8 Uhr beginnt und zunächst 15 Tage andauern soll. Ausnahmen gelten nur für Notfälle, etwa für Arztbesuche oder wenn man einkaufen oder zur Arbeit muss.

14.03.2020

Osterprozessionen 2020 fallen aus
Das Bistum von Córdoba, die Stadtverwaltung und die Vereinigung der Bruderschaften haben am 14. März 2020 beschlossen, die Durchführung sämtlicher Osterprozessionen der bevorstehenden Osterwoche (5. bis 12. April) abzusagen.

13.03.2020

Zur Eindämmung des Coronavirus ruft der Spanische Präsident Pedro Sánchez am morgigen Samstag, 14. März 2020, den Ausnahmezustand für das gesamte Land aus, nachdem bereits zuvor schon einige Autonome Regionen zu drastischen Massnahmen gegriffen hatten.

Obwohl Details noch nicht bekannt sind, ist mit erheblichen Einschränkungen der Reisefreiheit zu rechnen. Wir informieren weiter.

Corona-Panik in Córdoba angekommen: Verschiedene touristische Einrichtungen schließen bis Ende März bzw. bis auf weiteres. Dies betrifft:

Mezquita-Kathedrale (bis zum 1. April)
Medina Azahara (bis zum 30. März)
Synagoge (bis zum 30. März)
Botanischer Garten (bis zum 30. März)
Torre de la Calahorra (bis auf weiteres)
Tourimusbüros (bis auf weiteres)

Mit der Schließung weiterer Einrichtungen ist zu rechnen.

- Mehrere Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben
- Erste bestätigte Fälle in Córdoba gemeldet
- Alle aus Italien kommenden Flüge nach Spanien gestrichen

Unser Standpunkt zu der aktuellen Situation bezüglich des Coronavirus ist weiterhin, dass die vielfach zu beobachtende Hysterie unbegründet ist. Vorsichtsmaßnahmen zum Selbstschutz sind angemessen, aber für jegliche Übertreibungen oder gar Panik gibt es aus unserer Sicht keinen Grund.

Leider sind verschiedene Veranstaltungen abgesagt oder verschoben und touristische Einrichtungen bis auf Weiteres geschlossen. Wir halten über die aktuelle Entwicklung auf dem Laufenden.

Fragen und Antworten

Ist Córdoba ein sicheres Reiseziel?
Córdoba und die Provinz, wie auch der Rest von Andalusien, sind nach unserer Einschätzung sicher. Auch wenn niemand die künftige Entwicklung vorhersehen kann und es auch hier steigende Fallzahlen gibt, dürfte das Risiko einer Ansteckung bzw. Erkrankung eher als gering einzustufen sein. Allerdings kann man angesichts des landesweiten Alarmzustands bis auf Weiteres sinnvollerweise eine Reise nicht mehr antreten.

Gibt es Einschränkungen bei öffentlichen Einrichtungen und Veranstaltungen?
Bis Ende März gilt in ganz Spanien ein von der Regierung erlassener Ausnahmezustand. Damit wurde praktisch das gesamte öffentliche Leben im gesamten Land lahmgelegt. Geschlossen sind somit alle gastronomischen Einrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Vergnügungsparks, Universitäten, Hochschulen und Kindergärten.

Öffnen dürfen:

- Supermärkte und andere Lebensmittelgeschäfte
- Apotheken
- Medizinische Zentren
- Friseure und chemische Reinigungen
- Geschäfte für Optik und Orthopädie
- Geschäfte für Tiernahrung
- Technikläden

Es wird empfohlen, auch die geöffneten Einrichtungen nur im Bedarfsfall aufzusuchen.

Wie kann ich mich vor einer möglichen Ansteckung schützen?
Wir empfehlen die üblichen Vorsichtsmaßnahmen, und zwar:
- Vermeiden Sie möglichst zu dichten Kontakt mit anderen Personen.
- Waschen Sie sich die Hände.
- Verzichten Sie auf Händeschütteln oder Wangenkuss zur Begrüßung.
- Husten oder niesen Sie in die Armbeuge und nicht in die Hand.
- Vermeiden Sie es, mit den Händen Ihr Gesicht zu berühren.

Wann sollte ich nicht reisen?
Hier gilt der allgemeine Hinweis - unabhängig von der derzeitigen Situation - dass Sie zu Hause bleiben sollten, wenn Sie eine Atemwegserkrankung haben und/oder von Fieber und Husten betroffen sind. Dies dient in erster Linie Ihrer eigenen Genesung, aber auch dem Schutz anderer vor unnötigen Infektionen.

 

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